Teilungserklärung

Die Teilungserklärung enthält die eigentumsmäßige Aufteilung der Wohnungseigentumsanlage, worin sie bestimmt, welche Räume und Gebäudeteile in Übereinstimmung mit dem Aufteilungsplan Gegenstand des Sondereigentums  und des Gemeinschaftseigentums sind. Die Teilungserklärung bedarf der notariellen Beglaubigung.

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