Sondernutzungsrecht

Sondernutzungsrechte gewähren das Recht, bestimmte Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer allein zu nutzen. 

Beispiele:

  • Sondernutzungsrecht an Gartenflächen
  • Kfz-Stellplätzen
  • Balkonen, Terrassen
  • aber auch an Teilen der Hausfassade oder an Dachabschnitten.
« zurück