Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrechte gewähren das Recht, bestimmte Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer allein zu nutzen.
Beispiele:
- Sondernutzungsrecht an Gartenflächen
- Kfz-Stellplätzen
- Balkonen, Terrassen
- aber auch an Teilen der Hausfassade oder an Dachabschnitten.
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