Aufteilungsplan

Im Aufteilungsplan sind die zum Sondereigentum erklärten Räume und die im gemeinschaftlichen Eigentum befindlichen Gebäudeteile aufgeführt. Die zum selben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume (insbesondere dazugehörende Keller, Speicher, Garagen, Garagenstellplätze) sind grundsätzlich mit der gleichen Nummer zu bezeichnen. Der Aufteilungsplan wird von der Baubehörde mit Siegel und Stempel versehen.

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