Wohnungseigentumsverwaltung

Zu unseren Grundleistungen gehören:

  • die allgemeine Verwaltung
  • die Objektbewirtschaftung
  • die organisatorische Verwaltung
  • die Wirtschafts- und Vermögensverwaltung
  • die technische Verwaltung
  • die juristische Verwaltung

Wir bieten folgende Grundleistungen an:

  • jährlich einmal eine ordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen und durchzuführen 
  • der ordentlichen Eigentümerversammlung den Wirtschaftsplan für das laufende Wirtschaftsjahr und die Abrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung vorzulegen 
  • die Beschlüsse der Versammlung zu protokollieren und jedem Eigentümer eine Protokollabschrift zu übersenden
  • für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen und dazu ggf. Hilfskräfte einzusetzen
  • für die ordnungsgemäße laufenden Instandhaltung und Instandsetzung zu sorgen
  • gemeinschaftliche Gelder von unserem Vermögen gesondert zu halten und für sie Verwaltungskonten in der Form offener Fremdkonten zu führen
  • Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstige Zahlungen anzufordern und in Empfang zu nehmen
  • alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
  • objektbezogene Sach- und Haftpflichtversicherungen abzuschließen und bei Eintritt eines Versicherungsfalles den Versicherungsfall zu bearbeiten
  • die Dienste von Hilfskräften (Hausmeister, Putzfrauen, Architekten, Sachverständige, Heizkostenabrechnungsfirmen, Handwerker etc.) in Anspruch zu nehmen
  • alle sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge abzuschließen
  • die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis gerichtlich zu vertreten

Darüber hinaus gehören selbstverständlich zu unseren Grundleistungen die nachfolgend genannten Tätigkeiten:

Kaufmännische Leistungen:
  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und ausgänge
  • monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen etc.
Technische Leistungen:
  • Vorbereiten u. Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
  • Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen
  • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung etc.
Allgemeine Verwaltung:
  • Bearbeiten von Eigentümerwechseln
  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Rundschreiben/Aushänge
  • Beratung mit Handwerkern
  • Auftragsvergabe
  • Beiratsgespräche
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten etc.