Wohnungseigentumsverwaltung
Zu unseren Grundleistungen gehören:
- die allgemeine Verwaltung
- die Objektbewirtschaftung
- die organisatorische Verwaltung
- die Wirtschafts- und Vermögensverwaltung
- die technische Verwaltung
- die juristische Verwaltung
Wir bieten folgende Grundleistungen an:
- jährlich einmal eine ordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen und durchzuführen
- der ordentlichen Eigentümerversammlung den Wirtschaftsplan für das laufende Wirtschaftsjahr und die Abrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung vorzulegen
- die Beschlüsse der Versammlung zu protokollieren und jedem Eigentümer eine Protokollabschrift zu übersenden
- für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen und dazu ggf. Hilfskräfte einzusetzen
- für die ordnungsgemäße laufenden Instandhaltung und Instandsetzung zu sorgen
- gemeinschaftliche Gelder von unserem Vermögen gesondert zu halten und für sie Verwaltungskonten in der Form offener Fremdkonten zu führen
- Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstige Zahlungen anzufordern und in Empfang zu nehmen
- alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
- objektbezogene Sach- und Haftpflichtversicherungen abzuschließen und bei Eintritt eines Versicherungsfalles den Versicherungsfall zu bearbeiten
- die Dienste von Hilfskräften (Hausmeister, Putzfrauen, Architekten, Sachverständige, Heizkostenabrechnungsfirmen, Handwerker etc.) in Anspruch zu nehmen
- alle sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge abzuschließen
- die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis gerichtlich zu vertreten
Darüber hinaus gehören selbstverständlich zu unseren Grundleistungen die nachfolgend genannten Tätigkeiten:
Kaufmännische Leistungen:
- Verbuchen sämtlicher Geldein- und ausgänge
- monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen etc.
Technische Leistungen:
- Vorbereiten u. Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
- Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen
- Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung etc.
Allgemeine Verwaltung:
- Bearbeiten von Eigentümerwechseln
- Korrespondenz mit Eigentümern
- Rundschreiben/Aushänge
- Beratung mit Handwerkern
- Auftragsvergabe
- Beiratsgespräche
- Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten etc.